Kurabgabe
Kurabgabe im Erholungsort Born auf dem Darß
Die Kurabgabe beträgt je Person und Aufenthaltstag
- ganzjährig
- Erwachsene (ab 16 Jahren) 2,50 Euro
- Kinder zw. 6 - 15 Jahren 1,60 Euro
- Satzung der Kurabgabe Born als Download hier verfügbar (Stand Dez. 2022)
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Kurabgabe im Erholungsort Wieck auf dem Darß
Die Kurabgabe beträgt je Person und Aufenthaltstag
- ganzjährig
- Erwachsene (ab 16 Jahren) 2,50 Euro
- Kinder zw. 6 - 15 Jahren 1,25 Euro
- Satzung der Kurabgabe Wieck als Download hier verfügbar (Stand Dez. 2022)
Kurabgabe im Ostseebad Prerow
Die Kurabgabe beträgt je Person und Aufenthaltstag:
- in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September):
- Erwachsene 2,50 Euro / Kinder ab 6 Jahren 1,25 Euro
- in der Nebensaison:
- Erwachsene 1,50 Euro / Kinder ab 6 Jahren 0,75 Euro
- Satzung der Kurabgabe in Prerow als Download hier verfügbar (Stand Dez. 2022)
Schwerbehinderte Personen erhalten ggf. eine Ermäßigung. Die Höhe der Ermäßigungen sagen Ihnen gern die Mitarbeiter der Kurverwaltungen. Diese halten für Sie auch eine Informationsbroschüre bereit, aus der Sie entnehmen können, wo Sie mit der Kurkarte Vergünstigungen erhalten (alle Angaben ohne Gewähr).
Gemäß dem Meldegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Gäste in Beherbergungsstätten (Ferienwohnungen, Ferienhäuser u.ä.), auf Zelt- und Campingplätzen oder in Sportboothäfen am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben. Zur Erleichterung werden in Fremdenverkehrsgemeinden für die Erhebung der Kurabgabe und für Zwecke der Fremdenverkehrsstatistik weitere Angaben in den Meldescheinen gefordert und Durchschriften gefertigt. Die Höhe der Kurtaxe und der Zeitraum der Erhebung ist in den jeweiligen Satzungen festgelegt. Die Entrichtung der Kurtaxe wird durch die Ausgabe einer Kurkarte dokumentiert.